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DSGVO konforme Videoüberwachung

Lt. Datenschutz Hessen ist nach § 4 Abs. 2 BDSG der beobachtete Bereich mittels eines deutlich sichtbaren Hinweisschildes (mit Piktogramm und Bekanntgabe der verantwortlichen Stelle) kenntlich zu machen. […] Der Verweis kann als Link auf eine Homepage (ggf. mit QR-Code oder per Push-Mitteilung) erfolgen.

Das Kulturzelt Kassel nutzt Bewegungsmelder und Videoüberwachung in öffentlichen und nichtöffentlichen Bereichen zur Wahrnehmung berechtigter Interessen, wie des Hausrechts und zur Sicherung von Leben und Gesundheit gemäß BDSG §4. Hierbei werden keine Tonaufnahmen angefertigt und zu Öffnungszeiten im öffentlich zugänglichen Bereich nur Ausnahmsweise Daten gespeichert, bzw. nach spätestens 72h gelöscht.

In nichtöffentlichen Bereichen werden die Backstage-Aufenthaltsbereiche ausgespart. Der Fokus der Überwachung (mit Speicherung) liegt auf den Ein- und Ausgangsbereichen, insbesondere nachts und an spielfreien Zeiten, sowie zum Auf- und Abbau des Kulturzeltes zur Unterstützung des Sicherheitsdienstes, um Vandalismus und Diebstähle zu verhindern. Hierbei werden evtl. mit im Erfassungsbereich liegende öffentliche Bereiche durch technisch eingerichtete Datenschutzzonen ausgespart.

Verantwortlich:

  • Die Geschäftsführer der Zeltkultur gGmbH Mathias Jakob, Lutz Reimer und Dr. Jürgen Truß , Mail: info@zeltkultur-kassel.de; Tel.: 0561 56039728

Rechtsgrundlage:

Speicherdauer:

  • Sofern Aufnahmen erfolgen, in der Regel nicht länger als 72h, bei Sicherheitsvorfällen kann eine längere Speicherung erfolgen.

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Apparently we had reached a great height in the atmosphere, for the sky was a dead black, and the stars had ceased to twinkle.