Veranstalter ist die Zeltkultur gGmbH Westring 68, 34127 Kassel, Amtsgericht Kassel HRB 17860, StNr 026 250 70327 . Mail: info.Zeltkultur-Kassel.de Telefon: 0561/56039728; Geschäftsführer : Mathias Jakob, Lutz Reimer, Dr. Jürgen Truß
Vertragspartner & Vertragsstrafe Diese AGB gelten zwischen dem Käufer einer Eintrittskarte („Besucher“) und dem Veranstalter. Durch den Kauf einer Eintrittskarte schließt der Besucher mit dem Veranstalter einen Veranstaltungsvertrag und erwirbt ein Besuchsrecht der Veranstaltung, repräsentiert durch den aufgedruckten maschinenlesbaren QR-Code. Bei Kauf mehrerer Eintrittskarten bei einem Verkaufsvorgang vertritt der Käufer die übrigen Besucher und der Veranstalter schließt mit jedem Besucher einen Vertrag über den Besuch der Veranstaltung. Jeder Besucher erkennt die Rechte und Pflichten in diesen AGB an. Der Veranstalter stimmt der Übertragung des Besuchsrechts auf einen Dritten grundsätzlich zu, es sei denn gegen den Dritten besteht ein Hausverbot, oder der Kartenverkauf wurde von nicht autorisierten Dritten vermittelt, durchgeführt oder abgewickelt. Dies gilt insbesondere von vom Veranstalter nicht autorisierten Marktplätzen und Ticketweiterverkäufern im Internet (z. B. eBay). Jeder Ticket-Käufer, der Eintrittskarten unter Verstoß gegen vorstehende Zustimmungsvoraussetzungen weitergibt, zahlt dem Veranstalter eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 EUR je vertragswidrig weiter gegebener Eintrittskarte. Bei einem Verstoß gegen vorstehendes Verbot ist der Veranstalter berechtigt, die betroffenen Eintrittskarten zu sperren.
Örtliche Geltung Diese AGB gelten auf dem jeweiligen gesamten Veranstaltungsgelände. Der Hauptstandort des Kulturzelt-Kassel befindet auf dem ausgewiesenen Areal „an der Drahtbrücke“, Auedamm 2, 34121 Kassel. Veranstaltungen können aber auch an anderen Veranstaltungsorten stattfinden bzw. an andere Örtlichkeiten verlegt werden.
Tickets und Einlass Der Zutritt zum Konzert ist nur mit gültiger Eintrittskarte möglich. Achtung: Wesentlicher Bestandteil des Tickets ist der aufgedruckte QR-Code. Dieser maschinenlesbare Code ist nur einmal pro Veranstaltung gültig und verliert seine Gültigkeit durch das Einscannen am Einlass. Wer zuerst das Ticket scannen lässt, erhält Eintritt. Der/die Ticketkäufer/in muss selber sicherstellen, dass das-Ticket vor Missbrauch, z.B. widerrechtliches Kopieren, Verändern oder Ausdrucken durch Unberechtigte, geschützt ist. Durch das Veröffentlichen / Fotografieren / Posten des QR-Codes könnten sich Dritte mit diesem QR-Code Zutritt verschaffen und der QR-Code wird ungültig. Tickets sind vor Feuchtigkeit, Schmutz, Beschädigung sowie mechanischen oder optischen Einwirkungen etc. zu schützen. Der Barcode muss maschinenlesbar bleiben. Besuchern, die das Konzertzelt verlassen, wird erneuter Einlass nur gewährt, wenn sie einen gültigen Austrittsstempel vorzeigen können. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zum Kulturzelt aus wichtigem Grund zu verweigern bzw. ihn bei Verstößen gegen die AGB des Geländes zu verweisen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, aber nicht abschließend, das Mitführen von verbotenen Gegenständen, ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, ein offensichtlicher Drogeneinfluss, oder eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Meinungsäußerung oder eine Verletzung des Jugendschutzes. Ein wichtiger Grund sind insbesondere auch die Verletzung bzw. das Nichteinhalten von Hygienevorschriften und allgemeine und besondere Regelungen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten (u.a. lt. Infektionsschutzgesetz, geltenden Allgemeinverfügungen und Auflagen des lokalen Gesundheitsamtes). Der Veranstalter behält sich vor, den Einlass an das Fehlen von Krankheitszeichen und an die Vorlage aktueller Testverfahren (PCR-Test, Antigen-Schnelltest), oder an den Nachweis eines speziellen Impfschutzes (z.B gegen SARS-COVID-19) zu knüpfen. Besteht ein vorgenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.
Höme-Tickets /INFIELD Ein Ticket-Kontingent wird über Höme (Höme – Für Festivals GmbH, c/o Bildau & Bussmann GmbH, Gerichtstrasse 23, 13347, Deutschland) vertrieben. Für diese gelten zusätzlich folgenden Bedingungen:
5.1. Allgemeines
5.1.1.Diese Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen der Zeltkultur gGmbH („Veranstalter“) und dem Erwerber („Endkunde“) von Zutritts-, Teilnahme-, Eintritts- oder Besuchsberechtigungen bzw. Reservationen und Gutscheinen hierfür oder ähnlichen bzw. damit verbundenen Rechten („Tickets“) oder sonstigen Angeboten, Produkten und Services (bspw. Merchandise) (zusammen „Angebote“), die der Veranstalter über von Höme betriebene Services vertreibt. Als Endkunden im hier verstanden Sinn gelten auch Personen, welche Tickets oder andere Angebote nicht direkt vom Veranstalter erworben haben, aber zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt sind (bspw. durch Sekundärerwerb, sofern zulässig).
5.2. Vertragsschluss mit dem Veranstalter, Ticketabwicklung durch Höme
5.2.1.Der Ticketvertrieb, die Tickets selbst oder andere Angebote werden daher mit Zusätzen wie „powered by Höme“ und/oder mit von Höme betriebenen Diensten wie „infield“ gekennzeichnet und unter diesen Plattformen von Höme für die Zeltkultur gGmbH angeboten. Zwischen dem Endkunden und Höme kommen keine Kauf-, Dienstleistungs- oder sonstigen Verträge über den Erwerb von Tickets und die Veranstaltung oder damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zustande.
5.2.2. Bei Ticket-Bestellung über Höme besteht kein Anspruch des Endkunden auf Vertragsschluss mit er Zeltkultur gGmbH. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter den Vertragsabschluss von der Annahme weiterer Bedingungen, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen und weiterer Vertragsbestandteile durch den Endkunden und weiterer Beschränkungen (bspw. maximale Anzahl Tickets für eine Veranstaltung) abhängig machen kann. Der Veranstalter und Höme (im Auftrag als Vertreter der Zeltkultur gGmbH ) sind berechtigt, den Abschluss von Kaufvorgängen mit einem Endkunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. abzulehnen.
5.2.3. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Gesamtkaufpreis eines Kaufvorganges allein vom Veranstalter festgelegt bzw. geändert wird und ggf. den auf einem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen kann. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis unter Hinzurechnung allfälliger Gebühren und Steuern. Der vom Endkunden zu bezahlende Gesamtkaufpreis wird dem Endkunden vor dem Abschluss des Bestellprozesses kommuniziert. Die Zahlung des Gesamtkaufpreises kann ausschließlich über die von Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) jeweils zur Verfügung gestellten Bezahlverfahren erfolgen.
5.2.4.Der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Endkunde erfolgt erst mit der entsprechenden Bestätigung an den Endkunden durch Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) (bspw. durch Zusendung der Transaktionsbestätigung bzw. Zuteilung und anschließender Übersendung eines Tickets mit entsprechender Ticket-ID). Das Durchlaufen des Bestellprozesses allein stellt kein Vertragsabschluss dar und berechtigt den Endkunden nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.
5.2.5.Tritt der Fall ein, dass aufgrund von technischen Problemen Ticketkontingente (sowohl das Gesamtkontingent der Veranstaltung als auch Kontingente einzelner Ticketkategorien) überschritten wurden, informiert der Veranstalter oder Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) den Endkunden hierüber. Der Veranstalter oder Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) kann entsprechende Tickets unter Rückzahlung des entsprechenden Gesamtkaufpreises stornieren.
5.3. Form der Tickets
5.3.1.Der Endkunde erhält von Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) eine automatische E-Mail zur Bestellbestätigung und eine weitere E-Mail mit einem Link zu den erworbenen Tickets für die entsprechende Veranstaltung. Der Ticket-Zugangscode kann zum Herunterladen und Ausdrucken (print@home), oder auch als digitales Wallet (u.a. auch infield App Wallet) angeboten werden. Zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss das Ticket in der mitgeteilten Form vorgewiesen werden. Die Vorweisung der E-Mail zur Bestellbestätigung allein (ohne Vorweisung des Tickets in der jeweils korrekten Form) berechtigt nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.
5.3.2.-
5.3.3. Der Endkunde ist verpflichtet, ein Ticket nach Übergabe oder Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und andere wesentliche Merkmale zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen fnf Werktagen, nach Übergabe oder Zugangs des Tickets an den Veranstalter oder Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) zu erfolgen.
5.3.4. Die Übertragung des Eigentums an Tickets bzw. aus diesen abgeleiteten Rechten an den Endkunden erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises bzw. des Ausgleichs aller offenen Forderungen.
5.3.5. Im Rahmen des Kaufvorganges hat der Endkunde wahrheitsgemäße, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Der Veranstalter oder Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) sind dazu berechtigt, die Angaben des Endkunden durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen (bspw. Bonitätsauskunft).
5.4.Bezahlung über Zahlungsdienstleister „STRIPE“
5.4.1. Die Zahlung des Endkunden wird ausschließlich über den externen Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (nachfolgend “STRIPE”) und dessen Zahlungssystem STRIPE Checkout (einsehbar unter: https://stripe.com/de/legal/consumer) unter Geltung der Datenschutzrichtlinie von STRIPE abgewickelt (einsehbar unter: www.stripe.com/de/privacy). Der Endkunde kann zwischen verschiedenen Zahlungsmitteln, wie Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express, Discover, Diners Club, China UnionPay), Apple Pay, Google PayPayPal, Giropay, etc., wählen. Eine Änderung, Ergänzung und der Wegfall von bestimmten Zahlungsmitteln bleiben ausdrücklich vorbehalten.
5.4.2. Soweit der Zahlungsdienst „PayPal” angeboten wird, erfolgt die Zahlungsabwicklung über PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, wobei sich PayPal hierzu auch der Dienste dritter Zahlungsdienstleister bedienen kann. Bei Auswahl der Zahlungsart Kreditkarte via STRIPE ist der Rechnungsbetrag mit Vertragsschluss sofort fällig. Stripe behält sich vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen.
5.4.3. Für Zahlungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters, der alleiniger Zahlungsempfänger ist. Weder der Veranstalter noch Höme nehmen Zahlungen des Endkunden entgegen.
5.5. Rechte und Pflichten
5.5.1. Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot des Veranstalters relevante Informationen (z.B. Umfang/Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren und Steuern, Teilnahmevoraussetzungen und -beschränkungen, Zugangskontrollen- und Beschränkungen, Form der vorzuweisenden Tickets, Barrierefreiheit, Saalplan, Hausordnungen und weitere Verhaltensbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte und sonstige Einschränkungen oder wesentliche Information, die den Kaufentscheid eines Endkunden vernünftigerweise beeinflussen könnte) werden durch den Veranstalter oder Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) kommuniziert.
5.5.2. Diese Informationen und Regelungen nimmt der Endkunde hiermit zur Kenntnis und sind somit Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden.
5.5.3. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endkunden zu prüfen, ob er die zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen erfüllen kann bzw. will. Der Veranstalter kann bei Nichterfüllen bzw. Nichtbeachten die Teilnahme bzw. den Besuch an einer Veranstaltung verweigern bzw. beenden.
5.5.4. Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder andere Bestimmungen oder Auflagen des Veranstalters (bspw. durch betrügerische, illegale oder treuwidrige Aktivitäten) oder auf entsprechende Umgehungen oder Umgehungsversuche, kann der Veranstalter oder Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) vor oder während einer Veranstaltung die Gültigkeit eines Tickets entschädigungslos widerrufen und dem Endkunden das Recht auf Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung verweisen.
5.5.5. Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Pfändungen von Tickets sind dem Veranstalter und Höme durch den Endkunden unverzüglich mitzuteilen. Verliert der Endkunde ein Hardticket oder kommt dieses in seinem Verantwortungsbereich abhanden, sind der Veranstalter oder Höme nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.
5.5.6. Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung (insb. in örtlicher und zeitlicher Hinsicht) und ggf. den jeweiligen Sitzplatz bzw. die Sitzeinheit oder die entsprechende Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.
5.5.7. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass für Veranstaltungen und andere Angebote des Veranstalters, die über Höme-Services angeboten und abgewickelt werden, sowie deren Inhalt, Qualität, Ablauf, Durchführung, Änderung, Abbruch, Absage oder Verschiebung, die entsprechende Kommunikation, Veröffentlichungen und Informationen allein der Veranstalter verantwortlich ist und Höme in keiner Art und Weise hierfür Verantwortung trägt. Höme trifft keine Pflicht, den Veranstalter betreffend seiner Pflichten gegenüber Endkunden zu instruieren, zu prüfen oder zu beaufsichtigen. Höme trifft ferner keine Pflicht, Veröffentlichungen und Informationen des Veranstalters auf ihre Aktualität, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Mitarbeiter von Höme im Auftrag als Vertreter des Veranstalters tätig werden oder der Veranstalter von Höme zur Verfügung gestellte Vertragsdokumentation und -vorlagen nutzt.
5.5.8. Der Endkunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass Höme keine Garantie für eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der Höme-Services bietet. Für Verzögerungen oder Fehler in der Übertragung, Speicherausfälle und damit verbundene Einschränkungen der Höme-Services übernimmt Höme keine Haftung. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Zuge von Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Unterbrechungen der Website und/oder einzelner Höme-Dienste kommen kann.
5.6. Weitergabe von Tickets
5.6.1. Tickets dürfen maximal zu dem auf dem Ticket ausgewiesenen Ticketpreis weiterveräußert werden. Die gewerbliche Weitergabe (bspw. im Rahmen eines Gewinnspiels oder für Werbezwecke) ist ohne vorgängige schriftliche Zustimmung des Veranstalters oder Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) untersagt. Zur Umpersonalisierung von individualisierten Tickets ist der Veranstalter zu kontaktieren. Es kann hierfür eine Bearbeitungsgebühr anfallen. Für den Weiterverkauf von Tickets kann Höme mit Partner-Plattformen zusammenarbeiten; hierfür gelten die Bedingungen des Anbieters.
5.6.2. Bei einem Verstoß kann der Veranstalter oder Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) vom Endkunden die Zahlung einer Vertragsstrafe i.H.v. 500 Euro pro Ticket verlangen und die Zugangsberechtigung zu einer Veranstaltung für entsprechende Tickets ersatzlos verweigern. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
Stornoversicherung für Eintrittskarten – ohne zusätzliche Kosten
5.7.1. Die Möglichkeit zur Stornierung von Tickets, gilt ausschließlich für Eintrittskarten, die den Zugang zur Teilnahme am Event und dazugehörigen Veranstaltungsflächen ermöglichen. Andere Produkte im Shop, wie Merchandise, Ticket-Merch-Bundles, Unterkünfte oder zusätzliche Add-Ons, sind von der Stornoversicherung ausgeschlossen.
5.7.2. Mit dem Kauf eines nach Ziff. 5.7.1 stornierbaren Tickets, ist das Ticket automatisch bei dem Versicherer Tryg Forsikring A/S, Niederlassung Tryg Deutschland, Am Sandtorkai 23/24, 20457 Hamburg, versichert („Versicherer“). Im Zeitpunkt des Kaufs erhält der Versicherer ausschließlich pseudonymisierte Informationen über die Bestellung, die keine Rückschlüsse auf Identität des Endkunden als Ticketkäufer ermöglichen („Käufer-ID-Nummer“).
5.7.3. Der Erwerb eines Tickets nach Ziff. 5.7.1, berechtigt den Endkunden dazu, sein erworbenes Ticket bis 8 Tage vor der Veranstaltung bei Vorliegen der in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Versicherers festgelegten Voraussetzungen (einsehbar unter: https://infield.live/avb-tryg/) zurückgeben zu können und den Kaufpreis erstattet zu bekommen („Ticketrückerstattung“). Zu diesem Zweck hat Höme mit dem Versicherer im eigenen Namen eine Gruppenversicherung abgeschlossen, die den Endkunden im Rahmen eines Vertrags zu Gunsten Dritter eine Ticketrückerstellung ermöglicht („Stornoversicherung“); weder die Zeltkultur gGmbH noch der Endkunde werden danach Vertragspartner des Versicherers. Versichert ist durch die Stornoversicherung der Ticketpreis für die im Ticket angegebene Veranstaltung. Dem Endkunden entstehen durch die Stornoversicherung keine zusätzlichen Kosten.
5.7.4. Sofern die Voraussetzungen für eine Ticketrückerstattung vorliegen, kann der Endkunde unter folgendem Link (https://infield.live/support) die Ticketrückerstattung unter der Angabe der Gründe für die Ticketrückgabe beantragen. Eine Ticketrückerstattung kann nur erfolgten, wenn der Endkunde der Weitergabe seiner persönlichen Daten, inklusive seiner Kontoverbindung, an den Versicherer nach gesonderter Aufforderung durch Höme zustimmt sowie die folgende Datenschutzerklärung des Versicherers akzeptiert (https://infield.live/datenschutzerklaerung-tryg/), um den Versicherer in Lage zu versetzen, die zuvor im Rahmen des Ticketerwerbs erhaltene Käufer-ID-Nummer dem konkreten Endkunden zuordnen zu können. Mit der Bestätigung über die Stornierung des Tickets erlischt für en Endkunden jedes Recht an dem erworbenen Ticket. Der gezahlte Ticketkaufpreis wird dem Endkunden, sofern die Voraussetzungen für eine Ticketrückerstattung vorliegen, innerhalb von 7 Werktagen auf das von ihm angegebene Konto durch den Versicherer erstattet.
5.8.1. Ohne wesentliche Veränderung der Veranstaltung: Sofern kein Fall nach vorstehender Ziff. 5.7 Anwendung findet, besteht kein Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht bei Veranstaltungen. Jeder Erwerb von Tickets ist damit unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvorgangs bindend und kann, mit Ausnahme einer Ticketrückerstattung nach Ziff. 5.7, nicht rückgängig gemacht werden.
5.8.2. Bei wesentlichen Änderungen, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung: Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Veranstalter berechtigt, die Gültigkeit eines Tickets auf eine andere Veranstaltung zu erklären. Eine Rückgabe des Tickets, eine Rückerstattung der Gesamtkosten oder eine Rückabwicklung des Ticketkaufs ist in diesen Fällen nicht möglich, es sei denn, die Teilnahme an der anderen Veranstaltung ist für den Endkunden nachweislich nicht zumutbar.
5.8.3. Sonstige Fälle: In allen anderen Fällen einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten, berechtigt.
5.8.4. „Wesentliche Änderung“: Wesentlich ist eine Änderung im Sinne dieser Ziffer 5.8, wenn die veränderte Veranstaltung sich grundlegend von einer Veranstaltung unterscheidet, wie sie von dem Ticketkäufer vernünftiger Weise erwartet werden darf.
5.9. Haftung
5.9.1. Der Veranstalter haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung des Veranstalters für Schäden, die auf höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.
5.9.2. Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen des Veranstalters sowie der für den Veranstalter gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung.
5.9.3. Sofern Höme gegenüber dem Endkunden im Auftrag als Vertreter bzw. als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters tätig wird oder sonst gegenüber dem Endkunden in Erscheinung tritt, gilt Folgendes: Höme haftet – außer bei Verletzung etwaiger wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung von Höme für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.
5.9.4. Soweit eine Haftung von Höme ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen von Höme sowie der für Höme gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung. Höme haftet insbesondere nicht für Schäden aus Ausfall, Absage, Änderung, Verlegung oder Mängel einer Veranstaltung, Insolvenz des Veranstalters, Verlust oder zu spät eingetroffener oder fehlerhafter Hardtickets sowie Einschränkungen der Höme-Services.
Corona und andere Infektionen: Es gelten die Vorschriften und Regelungen des jeweils aktuellen Hygienekonzeptes. Dieses wird Je nach Pandemielage, geltenden Verordnungen und Auflagen des Gesundheitsamtes sind ggf. medizinische Masken zu tragen und /oder der Covid-Impfstatus nachzuweisen. Siehe auch „Tickets und Einlass“.
Gutscheine Gutscheine verlieren Ihren Wert/Gültigkeit erst 3 Jahre nach dem Kauf, können also auch in einer anderen Saison zum Kauf von Tickets genutzt werden.
Sicherheitskontrolle Beim Zutritt zum Kulturzelt wird eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst vor Ort durchgeführt. Der Ordnungsdienst ist berechtigt, beim Betreten des Kulturzeltes eine Leibes- sowie Taschenvisitation bei den Besuchern vorzunehmen und übt das Hausrecht aus. Die Besucher erklären sich damit einverstanden.
Mitführen von Gegenständen und Nahrungsmittel Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände sind verboten: mitgebrachtes Glas, Trockeneis, Waffen und Werkzeuge aller Art, CS-Gas, Pfefferspray, brennbare Flüssigkeiten, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Himmelslaternen, lärmerzeugende Gegenstände, Fahnenstangen, Druck- und Flüssiggase, Shirts mit Symbolen politisch-radikaler Bands, Gegenstände mit kommerziellen und politischen Symbolen aller Art, einschließlich Banner, Schilder, oder Flugblätter, sowie gefährliche Gegenstände jeglicher Art, sowie die Mitnahme von außerhalb des Festgeländes erworbener Getränke und Speisen.
Konfiszierung Der Veranstalter ist berechtigt, verbotene Gegenstände vorübergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen.
Hausrecht Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten.
Verhalten Besuchern ist es untersagt, auf dem Gelände verbotene Gegenstände mitzuführen, körperliche Gewalt gegen Andere auszuüben, Gegenstände auf die Bühne oder andere Besucher zu werfen, außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten, nicht zu diesen Zwecken freigegebene bauliche Anlagen, Wände, Sachen etc. zu bemalen, zu besprühen oder zu beschmutzen, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich Handel zu treiben, Marketingaktionen oder Werbemaßnahmen durchzuführen. Werbemaßnahmen gleich welcher Art, d.h. Bewerbung eines Produkts, einer Dienstleistung, eines Unternehmens oder einer Marke sind auf dem gesamten Gelände untersagt. Nicht für Besucher freigegebene Bereiche und Räume, insbesondere Bühnen, Zelte, Traversen oder ähnliches dürfen nicht betreten oder erklettert werden.
Ton & Bild Fotografieren für den privaten Gebrauch mit Kleinbildkameras und Mobiltelefonen ist ohne Blitz und Kameralicht gestattet, solange andere hierdurch nicht gestört werden. Anweisungen des Veranstalters und des Sicherheitsdienstes sind Folge zu leisten. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Ton-, Film-, Foto und Videoaufnahmen zur kommerziellen Nutzung, sowie das erstellen von Film- und Tonaufnahmen zur Veröffentlichung online oder offline sind ohne Genehmigung des Veranstalters nicht erlaubt. Der Veranstalter und durch ihn beauftragte Dritte sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Filmaufnahmen der Besucher ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zur Berichterstattung in allen Medien (insbesondere des Internets, auf Ton- oder Bildtonträgern sowie zur Bewerbung des Kulturzelts, zur Sponsorenakquise und zu allen sonstigen Geschäftstätigkeiten des Veranstalters und verbundener Unternehmen). Sämtliche Rechte dürfen auch zu vorstehenden Zwecken auf Dritte übertragen werden.
Absage Bei Absage von Kulturzelt-Veranstaltungen kann der Eintrittspreis erstattet werden, oder es wird eine Ersatzveranstaltung oder Programmänderung innerhalb von 6 Monaten angeboten und akzeptiert. Die Konzerttickets können aber auch gegen andere Tickets des Veranstalters innerhalb von 3 Jahren gegengerechnet werden. Dies betrifft insbesondere auch Absagen aufgrund höherer Gewalt und ähnlicher nicht vom Veranstalter zu verantwortender Gründe (Pandemie, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, oder bei Veranstaltungsauflagen, die eine wesentliche zusätzliche finanzielle Belastung des Veranstalters darstellen (Virus Test etc.), oder sonstiger Gefahr für Leib, Leben, Gesundheit der Besucher, Künstler und Personal, oder witterungsbedingt. Gäste (Ticketinhaber) und Kulturzeltveranstalter (die gemeinnützige Zeltkultur-gGmBH) sind in diesen Fällen gehalten, den gegenseitigen wirtschaftlichen Schaden so gering wie möglich zu halten. Es besteht in diesen Fällen kein sofortiger Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.
Programmänderungen Im Falle von Programmänderungen, der Streichung einzelner Konzerte aus dem Programm, auch von sog. Headlinern, hat der Besucher keine Ansprüche gegen den Veranstalter. Verspätungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte sind vom Besucher hinzunehmen. Änderungen wird der Veranstalter unverzüglich auf der Webseite www.kulturzelt-kassel.de bekannt geben.
Lautstärke & Schallschäden Dem Besucher ist bewusst, dass bei Konzertveranstaltungen insbesondere vor den Bühnen eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Trotz Bemühungen des Veranstalter durch geeignete technische Ausstattung und Lautstärkebegrenzung die Besucher vor Schallschäden zu bewahren können Schallschäden nicht ohne eigenverantwortliches Handeln der Besucher gänzlich vermieden werden. Insbesondere beim Aufenthalt in der Nähe der Lautsprecherboxen sind Ohrstöpsel zu verwenden. Wir empfehlen aufgrund der erheblichen Lautstärke-Belastung Kinder unter 12 Jahren nicht ohne entsprechende Schutzmaßnahmen mitzunehmen.
Jugendschutz Die Teilnahme von Jugendlichen an den Konzerten Auf wird aufgrund des Personensorgerechts von den Eltern bestimmt. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haben die Eltern die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind (unter 18 Jahren) zu sorgen. Detaillierte Vorgaben werden gesetzlich nicht getroffen. Letztlich treffen die Eltern die Entscheidung über die Anreise, die Teilnahme und den weiteren Aufenthalt beim Konzert. Um einen Verweis vom Gelände durch die Veranstalter vorzubeugen, haben Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren eine Erlaubnis der Erziehungsberechtigten mitzuführen, Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person, also z.B. der Eltern, vorzuzeigen. Es gelten die Beschränkungen für die Ausgabe und den Verzehr alkoholischer Getränke und für die Ausgabe von Tabakwaren und das Rauchen. Ggf. werden angetrunkene oder rauchende Kinder und Jugendliche nach Hause geschickt.
Schwerbehinderte mit einem „B“ im Schwerbehindertenausweis / „Schwer in Ordnung Ausweis“ können eine Begleitperson unentgeltlich mit in das Konzert hineinnehmen. Rollstuhlfahrer sollten sich vor Kartenkauf direkt bei uns melden, da die zugelassene Anzahl an Rollstühlen aus Sicherheitsgründen begrenzt ist.
Parken Am Geländesind Fahrradstellplätze vorhanden, jedoch gibt es auf und an dem Veranstaltungsgelände selbst keine PKW-Parkplätze. PKWs können auf ausgewiesenen Parkplätzen (z.B. am Regierungspräsidium, Parkhaus Friedrichsplatz) auf eigene Gefahr geparkt werden.
Haftung Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust erworbener Tickets sowie für Sach-, Personen- und Vermögensschäden.
Schadensersatz Ansprüche der Besucher auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche der Besucher aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder groben fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde. Es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Besuchers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die oben genannten Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
Rechtsgeltung Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Verstöße gegen diese AGBs führen zum Ausschluss von der Veranstaltung. Besuchern, die gegen in dieser AGB beschriebene Verhaltensregeln oder gegen Verhaltensgebote verstoßen oder verstoßen haben, kann der Veranstalter vom Veranstaltungsgelände verweisen und Hausverbot erteilen. Begeht ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände eine Straftat (z.B. Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl, sexuelle Nötigung etc.) wird der Besucher sofort und ohne Vorwarnung von dem Konzertgelände verwiesen und der Sachverhalt wird bei der Polizei angezeigt. Besteht ein vorgenannter wichtiger Grund und der Veranstalter verweist den Besucher vom Veranstaltungsort, verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet. Wer schuldhaft gegen diese AGB verstößt, ist dem Veranstalter für den daraus entstandenen Schaden ersatzpflichtig.
Änderungen & Salvatorische Klausel Der Veranstalter behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
Stand: 05.02.2025
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Apparently we had reached a great height in the atmosphere, for the sky was a dead black, and the stars had ceased to twinkle.