FAQ – Fragen und einige Antworten

AGBs: AGB

Anfahrt: Die Anschrift lautet: Am Audeamm 2, 34121 Kassel. GoogleMap, Apple-Karten, What3Words: ///tänzer.wolken.bewohnte, Anfahrt bitte möglichst mit Fahrrad (!) oder öffentl. Verkehrsmitteln. Bei Anfahrt mit PKW gibt es Parkplätze  am Theaterparkplatz und in der Tiefgarage Friedrichsplatz. 

Band-Bewerbungen: Bewerbungen bitte an info@zeltkultur-kassel.de

Corona: Ist herrlicherweise kein Thema mehr. Seit 2023 spielen wir wieder in einem Zirkuszelt. Mit unserer neuen Lüftungsanlage, die bei Bedarf die Luft alle paar Minuten austauschen kann und die verbrauchte Luft, – ob mit oder ohne Aerosole ,nach oben ableitet. 

Ermäßigungen: Schüler und Studierende bis zum 27. Lebensjahr, Auszubildende, Wehr- und Freiwilligendienstleistende, Sozialhilfeempfänger und Erwerbslose können an der Abendkasse ermäßigte Tickets für das jeweilige Konzert erfragen, sofern noch verfügbar. Meist gibt es gegen Nachweis ein kleines Kontingent ermäßigter Tickets (-10%).

Garderobe: Gibt es KEINE! Koffer und sperrige Gegenstände sind Tabu. Mit hineingenommen werden dürfen nur kleine, flache Rucksäcke.

Gutscheine: Gutscheine verlieren Ihren Wert/Gültigkeit  erst 3 Jahre nach dem Kauf, können also auch in einer anderen Saison zum Kauf von Tickets genutzt werden.

Helfen: Bewerbungen bitte an info@zeltkultur-kassel.de

Hygienekonzept: wird ständig angepasst, – zu Zeit ohne Einschränkungen für Besucher.

Kinder & Jugendliche: Es gibt spezielle Kindervorstellungen,  (empfohlen ab ca. 5 Jahren). Alle Kinder benötigen eine eigene Eintrittskarte … na gut,-  Säuglinge bzw. Kinder unter 3 Jahren bei Kinderkonzerten nicht. Bei den nicht Kinder-Konzerten bitte aber kleine Kinder eher zu Hause lassen. Denkt an Hörschutz !
Kinder unter 6 Jahre: Lasst Babys & Kinder unter 6 Jahren bei nicht extra ausgewiesenen Veranstaltungen bitte zu Hause! Das Ist einfach zu laut.  
Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 15 Jahre:  Nur mit Papa / Mama oder Erziehungsbeauftragte mit  „Muttizettel“. Denkt an Hörschutz !
Jugendliche im Alter von 16 oder 17 Jahren:  Mit Erlaubnis (Muttizettel auch ohne Erziehungsbeauftragten)
Die Teilnahme von Jugendlichen an den Konzerten wird aufgrund des Personensorgerechts von den Eltern bestimmt. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haben die Eltern die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind (unter 18 Jahren) zu sorgen. Detaillierte Vorgaben werden gesetzlich nicht getroffen. Letztlich treffen die Eltern die Entscheidung über die Anreise, die Teilnahme und den weiteren Aufenthalt an Konzerten. Um einen Verweis vom Konzertgelände durch die Veranstalter vorzubeugen, haben Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren eine Erlaubnis der Erziehungsberechtigten mitzuführen. Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person, also üblicherweise der Eltern, vorzuzeigen. Es gelten die Beschränkungen für die Ausgabe und den Verzehr alkoholischer Getränke und für die Ausgabe von Tabakwaren und das Rauchen. Ggf. werden angetrunkene oder rauchende Kinder und Jugendliche nach Hause geschickt

Spendenkonto : IBAN: DE77 5205 0353 0002 2028 80 die Zeltkultur gGmbH ist gemeinnützig. Spenden können steuerlich abgesetzt werden. Auf gehts:
Überweisungszweck: „Spende“

„Schwer in Ordnung“: Schwerbehinderte mit einem „B“ im Ausweis können eine Begleitperson unentgeltlich mit in das Konzert hineinnehmen. Rollstuhlfahrer sollten sich vor Kartenkauf direkt bei uns melden, da die zugelassene Anzahl an Rollstühlen aus Sicherheitsgründen begrenzt ist. Am Auedamm werden einige wenige Behindertenparkplätze ausgewiesen.

Ticketgültigkeit: Wesentlicher Bestandteil des Tickets ist der aufgedruckte QR-Code. Dieser maschinenlesbare Code ist nur einmal pro Veranstaltung gültig und verliert seine Gültigkeit durch das Einscannen am Einlass. Wer zuerst das Ticket (gedruckt oder vom Handy) scannen lässt, erhält Eintritt. Der/die Ticketkäufer/in muss selber sicherstellen, dass das-Ticket vor Missbrauch, z.B. widerrechtliches Kopieren, Verändern oder Ausdrucken durch Unberechtigte, geschützt ist. Durch das Veröffentlichen / Fotografieren / Posten des QR-Codes könnten sich Dritte mit diesem QR-Code Zutritt verschaffen und der QR-Code wird ungültig. 

NEU in 2024: Kooperation mit dem NVV/ der KVG! Jedes Ticket in unserem eigenen Shop und angebundene Vorverkaufsstellen gekauftes Ticket für eine Veranstaltung im Kulturzelt ist nun ein Kombiticket und ermöglicht die kostenlose Nutzung von Bus, Bahn und Tram im Nordhessischen Verkehrsverbund (NVV) zwei Stunden vor Beginn und zwei Stunden nach Ende der Veranstaltung. Dies gilt nicht für Tickets externer Shops, z.B. Bandshops / Eventim.

verbotene Gegenstände: unter AGB, in aller Kürze: wie beim Flughafen, + rechtsradikale Zeichen und alles was gefährlich sein könnte. Z.B. Stockschirme! Koffer und sperrige Gegenstände sind Tabu. Mit hineingenommen werden dürfen nur kleine, flache Rucksäcke. Vor Ort gekaufte Getränke dürfen mit in das Zelt genommen werden, aber keine Speisen und keine selbst mitgebrachten Getränke. Rauchen im Zelt ist, – wenig überraschend, strikt untersagt.

Vorverkaufsstellen: Es gibt es Tickets in unserem Webshop (powered by Tickettoaster), und bei  Stadtmarketing Baunatal, KULTURpunktFanpoint24, der Tourist Information Kassel, und der Tourist-Information Göttingen, sowie an allen bekannten Vorverkaufsstellen über Eventim und ggf. Bandshops unserer Acts. 

Zwischenspiel-Konzerte: An anderen Spielstätten gibt es andere Regeln. Im Ballhaus dürfen keine Getränke mit hineingenommen werden, es muss Abstand zu den Antiquitäten und bemalten Wänden eingehalten werden und es dürfen keine Regenschirme u.ä mit in den den zauberhaft restaurieren Saal. Diverse weitere Regeln findet ihr im Hygienekonzept — immer angepasst an die jeweilige Situation. Wir bitten um Verständnis!

Stand 17.04.2024